Silvester und Jahreswechsel
Zwischen Tradition und Bußgeldkatalog
Silvester ist einer der wenigen Abende im Jahr, an dem in Deutschland privates Feuerwerk erlaubt ist – aber nur innerhalb enger, bundesweit und kommunal geregelter Grenzen. Wer die nicht kennt, riskiert mehr als nur einen Fehlwurf.
Worum es hier geht
Die Grundregeln zu Verkauf und Zündzeiten stehen bundesweit in der 1. Sprengstoffverordnung – wo genau in deiner Stadt zusätzlich Böllerverbotszonen gelten, entscheidet aber wie beim Schneeräumen die Kommune.
Deshalb lohnt sich der Blick in die eigene Stadtverordnung genauso wie das Wissen um die bundesweiten Mindestabstände zu Kirchen, Krankenhäusern und Fachwerkhäusern – beides zusammen verhindert den teuersten Jahreswechsel.
Der häufigste Fehler: Kategorie F2 mit unter 18
Feuerwerk der Kategorie F2 – alles, was wirklich kracht und in die Luft geht – darf ausschließlich an Volljährige verkauft werden. Wer es an unter 18-Jährige weitergibt, riskiert selbst ein Bußgeld, unabhängig davon, wer es letztlich gezündet hat.
Sicherer und günstiger ist es, sich an die drei Tage im Jahr zu halten, an denen der Verkauf ohnehin erlaubt ist, und Restbestände nicht übers Jahr aufzubewahren – dazu mehr im Ratgeber zu den Feuerwerk-Regeln.