Ratgeber Zuletzt aktualisiert: August 2026

Feuerwerk-Regeln an Silvester

Zeiten, Zonen und Bußgelder

Privates Feuerwerk ist in Deutschland nur an wenigen Tagen im Jahr erlaubt – und selbst dann innerhalb enger Grenzen. Wir zeigen, was bundesweit gilt und wo zusätzlich deine Gemeinde das letzte Wort hat.

Verkaufs- und Zündzeiten

Die Grundregeln zu Silvesterfeuerwerk stehen bundesweit in der 1. Sprengstoffverordnung. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2 – also allem, was wirklich in die Luft geht und kracht – ist ausschließlich vom 28. bis 31. Dezember erlaubt.

Person zündet an Silvester ein Feuerwerk auf einer Straße

Gezündet werden darf es dann am 31. Dezember und 1. Januar. Viele Städte und Gemeinden grenzen diesen Zeitraum zusätzlich ein, etwa auf die Stunden zwischen dem späten Abend und den frühen Morgenstunden – die genaue Regelung findest du meist auf der Website deiner Stadt oder in der lokalen Presse im Dezember.

Feuerwerk-Kategorien

Nicht jedes Feuerwerk fällt unter dieselben Regeln. Die Kategorisierung entscheidet mit darüber, wer es kaufen darf und wann es eingesetzt werden kann.

Vereinfachte Übersicht – die genaue Einstufung steht auf der Verpackung.
KategorieBeispielMindestalterZeitraum
F1Tischfeuerwerk, WunderkerzenAb 12 JahrenGanzjährig erlaubt
F2Raketen, BatteriefeuerwerkAb 18 JahrenNur 31.12.–1.1.
F3Größere EffektfeuerwerkeFachkundige PersonenNur mit Erlaubnis
Weitergabe an Minderjährige ist ein Bußgeldrisiko

F2-Feuerwerk darf ausschließlich an Volljährige verkauft werden. Wer es dennoch an eine minderjährige Person weitergibt, riskiert selbst ein Bußgeld – unabhängig davon, wer es am Ende zündet.

Verbotszonen und Abstände

Neben den bundesweiten Zeiten kommen zwei weitere Ebenen dazu: feste Abstandsregeln zu bestimmten Gebäudetypen und kommunale Verbotszonen, die jedes Jahr neu festgelegt werden können.

  • Abstand zu gefährdeten Gebäuden

    Fachwerkhäuser, Gebäude mit Reet- oder Strohdach sowie Kirchen und Krankenhäuser gelten als besonders schutzbedürftig. Ein deutlicher Sicherheitsabstand verhindert, dass Funkenflug dort Schäden anrichtet.

  • Kommunale Böllerverbotszonen

    Viele Großstädte richten rund um belebte Plätze und Fußgängerzonen jährlich neu begrenzte Verbotszonen ein – ähnlich wie bei der Räumpflicht entscheidet hier die Kommune, nicht ein bundesweites Gesetz.

  • Rücksicht auf Tiere und Menschenmengen

    Auch ohne festes Verbot gilt: Nicht in Menschenmengen hinein zünden und ausreichend Abstand zu geparkten Autos halten. Für Tierhalter in der Nachbarschaft ist Feuerwerk zudem eine erhebliche Stressquelle.

Sicher zünden

  • Anleitung vorher lesen

    Jedes zugelassene Feuerwerk trägt eine CE-Kennzeichnung und eine Gebrauchsanleitung mit Sicherheitsabstand und Zündhinweisen. Gerade bei Raketen entscheidet die Standfestigkeit der Startvorrichtung über die Flugbahn.

  • Blindgänger nicht erneut anzünden

    Zündet ein Feuerwerkskörper nicht, sollte er mindestens 15 Minuten liegen bleiben und danach vorsichtig mit Wasser übergossen werden – ein zweiter Zündversuch ist die häufigste Ursache für Verletzungen an Silvester.

  • Kein Alkohol beim Zünden

    Ein Großteil der Silvesterunfälle geschieht in Kombination mit Alkohol, der Reaktionszeit und Einschätzungsvermögen verschlechtert. Wer zündet, sollte dabei möglichst nüchtern bleiben.

FAQ: Feuerwerk-Regeln an Silvester

An welchen Tagen darf ich Feuerwerk kaufen?
Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2 ist bundesweit nur vom 28. bis zum 31. Dezember erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Händler es nicht verkaufen – auch nicht auf Nachfrage oder unter der Hand.
Wann genau darf ich Feuerwerk zünden?
Erlaubt ist das Zünden von Silvesterfeuerwerk grundsätzlich am 31. Dezember und am 1. Januar. Viele Kommunen legen zusätzlich engere Zeitfenster fest, etwa erst ab dem späten Abend bis in die frühen Morgenstunden – ein Blick in die örtliche Regelung oder Polizeimeldung lohnt sich.
Darf ich mein Feuerwerk übers Jahr aufbewahren und später zünden?
Rechtlich ist der Besitz von restlichem Feuerwerk nicht grundsätzlich verboten, gezündet werden darf es aber weiterhin nur zu den erlaubten Zeiten – nicht spontan im Sommer oder an einem beliebigen anderen Tag. Zur Lagerung gilt zudem: trocken, kühl und für Kinder unzugänglich.
Wie weit muss ich von Gebäuden entfernt zünden?
Ein fester bundesweiter Meterwert existiert nicht, die Grundregel lautet aber: ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien, Fachwerkhäusern, Reet- oder Strohdächern sowie parkenden Autos. Je windiger die Nacht, desto größer sollte der eigene Sicherheitsabstand ausfallen.
Gibt es Böllerverbotszonen in Innenstädten?
In vielen Großstädten legen die Kommunen jährlich neu begrenzte Bereiche fest, in denen kein privates Feuerwerk gezündet werden darf – meist rund um belebte Plätze und Fußgängerzonen. Diese Zonen werden üblicherweise im Dezember über die Stadtverwaltung und lokale Medien bekanntgegeben.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Regeln?
Je nach Verstoß – unerlaubtes Zünden außerhalb der Zeiten, in Verbotszonen oder Verkauf an Minderjährige – drohen Bußgelder, die im dreistelligen Bereich beginnen können. Die genaue Höhe legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest.

Feuerwerk-Regeln an Silvester: unsere Empfehlung

Die bundesweiten Eckpunkte sind klar: Verkauf nur 28. bis 31. Dezember, Zünden nur an Silvester und Neujahr, F2-Feuerwerk nur für Volljährige.

Die Details – engere Zeitfenster, Böllerverbotszonen – regelt wie bei der Schneeräumpflicht deine Gemeinde. Ein kurzer Blick in die örtliche Regelung im Dezember erspart am 1. Januar unnötigen Ärger.